Arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt

Die arbeitsmedizinische Betreuung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie dient der Prävention, dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und dem Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren. Neben der rechtlichen Verpflichtung nach Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV trägt sie zu gesunden, motivierten und leistungsfähigen Mitarbeitenden bei. Arbeitgeber müssen sich mit den Anforderungen auseinandersetzen, um zu wissen, ab wann sie verpflichtend ist.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit-Betreuung

Für Unternehmen ist der Arzt für Arbeitsmedizin ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsplätze geht. Zu seinen Kernaufgaben des Arztes für Arbeitsmedizin gehören:

Regelmäßige Betriebsbegehungen und Beratung des Arbeitgebers

🔎 Der Betriebsarzt holt sich während der Betriebsbegehungen ein umfassendes Bild von den Arbeitsbedingungen ein. Er erkennt dabei frühzeitig Gefährdungen. Die Beobachtungen des Arztes fließen in konkrete Empfehlungen für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb ein.

  • Prüfung von Arbeitsplätzen, Maschinen, Arbeitsmitteln und organisatorischen Abläufen
  • Identifikation möglicher Gesundheitsgefahren und Entwicklung von Gegenmaßnahmen
  • Beratung zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

📊 Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bringt der Arzt für Arbeitsmedizin seine medizinische Expertise ein. Er bewertet vorliegende Belastungen und leitet daraus wichtige Schutzmaßnahmen für den Betrieb ab.

  • Analyse von physischen, chemischen und psychischen Belastungsfaktoren
  • medizinische Bewertung von Gefährdungen für einzelne Tätigkeiten
  • Empfehlungen zur Prävention und Risikominimierung

Durchführung und Organisation betriebsärztlicher Untersuchungen

🩺 Ein grundsätzliches Aufgabenfeld des Betriebsarztes ist die Organisation und Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge. Schutz der Gesundheit steht im Vordergrund.

  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
  • Koordination von Angebots- und Wunschvorsorgen
  • Dokumentation, Aufklärung und individuelle Beratung der Beschäftigten

Angebote zur Gesundheitsförderung

💡 Über die Pflichtaufgaben hinaus leistet der Betriebsarzt einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung im Betrieb. Er unterstützt die Belegschaft im Arbeitsalltag und im Alltag mit praxisnahen Empfehlungen.

  • Beratung zu Stressmanagement und psychischer Gesundheit
  • Unterstützung bei ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
  • Empfehlungen zu gesunder Ernährung, Bewegung und Präventionsprogrammen

Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht

🔒 Medizinische Informationen unterliegen selbstverständlich höchster Vertraulichkeit. Er schützt die Privatsphäre der Beschäftigten und wahrt die rechtlichen Vorgaben.

  • strikte Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht
  • keine Weitergabe individueller Untersuchungsergebnisse an den Arbeitgeber
  • Bereitstellung anonymisierter Daten zur Verbesserung des Arbeitsschutzes

Unterweisung und Schulung der Beschäftigten

🎓 Der Betriebsarzt ist ebenfalls in der Wissensvermittlung aktiv. Durch Schulungen und Unterweisungen stärkt er das Bewusstsein für Gesundheit und Prävention.

  • Mitwirkung Gesundheits- und Sicherheitsschulungen
  • Information zu arbeitsmedizinischen Risiken und Präventionsstrategien
  • Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens im Arbeitsalltag

Wie hoch der konkrete Betreuungsbedarf ist, hängt von Branche und Betriebsgröße ab. Nutzen Sie unseren Betriebsarzt-Rechner, um Ihren individuellen Bedarf schnell zu ermitteln.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen und betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Im Bereich der Betriebsmedizin wird zwischen arbeitsmedizinischer Untersuchung, betriebsärztlicher Betreuung und arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung unterschieden. Diese Begriffe werden gerne synonym verwendet, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte.

  • Arbeitsmedizinische Untersuchung: Dies ist der allgemeine Oberbegriff für ärztliche Untersuchungen im Zusammenhang mit Arbeit und Gesundheit. Dazu gehören sowohl Vorsorgen nach ArbMedVV als auch weitere Untersuchungen, die der Betriebsarzt durchführt.
  • Betriebsärztliche Untersuchung: Damit ist die konkrete Untersuchung gemeint, die direkt durch den Betriebsarzt erfolgt – beispielsweise bei einer individuellen Fragestellung, einer Eignungsbeurteilung oder ergänzend zu Vorsorgeuntersuchungen.

Der juristisch exakte Begriff ist „Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung“, als ArbMedVV abgekürzt. Hier unterscheidet man zwischen:

  • Pflichtuntersuchungen durch den Betriebsarzt: Sie sind für bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben, etwa bei Lärm, Gefahrstoffen oder Arbeiten mit Absturzgefahr. In der Praxis sind hierfür oft noch die Bezeichnungen der alten G-Untersuchungen gebräuchlich (z. B. G20 Lärm, G25 Fahr- und Steueraufgaben, G41 Arbeiten mit Absturzgefahr).
  • Angebots- und Wunschvorsorge: Arbeitgeber müssen Beschäftigten diese Vorsorge anbieten, auch wenn keine Pflicht besteht. Mitarbeitende können bei Bedarf zusätzlich eine betriebsärztliche Betreuung und Untersuchung einfordern, wenn sie ihre Tätigkeit gesundheitlich belastet.

Ablauf und Inhalte: Die Untersuchungen umfassen Anamnese, körperliche Untersuchung, spezifische Tests und Beratungsgespräche wie Beratung zur Arbeitssicherheit. Der Fokus solcher Untersuchungen liegt immer auf Prävention, nicht auf Diagnosen im klassischen Sinne.

Für Beschäftigte sind diese Untersuchungen wichtig, da sie Aufklärung und individuelle Beratung bieten. Somit wird der Schutz am Arbeitsplatz erhöht.

Arbeitssicherheitsschulung

Welche Vorteile bietet eine arbeitsmedizinische Betreuung für Unternehmen?

Die Einführung einer strukturierten betriebsärztlichen Betreuung bringt sowohl für Mitarbeitende als auch für Unternehmen zahlreiche Vorteile wie individuelle Betreuung und Prävention.

  • Rechtssicherheit: Arbeitgeber erfüllen ihre Pflichten nach ArbMedVV und DGUV Vorschrift 2.
  • Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen: Frühzeitige Maßnahmen verhindern langfristige Ausfälle der Mitarbeitenden.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Weniger Krankheits- und Produktionsausfälle steigern Effizienz und Planungssicherheit des Unternehmens.
  • Mitarbeitermotivation: Beschäftigte erleben Fürsorge und fühlen sich langfristig an das Unternehmen gebunden.
  • Individuelle Betreuung durch erfahrene Betriebsmediziner und Ärzte für Arbeitsmedizin: Sie schaffen Vertrauen und nachhaltige Strukturen.

Dadurch wird die arbeitsmedizinische Betreuung zu einem Wettbewerbsvorteil, der über die reine Pflicht hinausgeht.

DSS GmbH: Ihr Partner für Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsorge

DSS verbindet arbeitsmedizinische Vorsorge mit praxisnaher Betriebsmedizin und weiteren Leistungen wie Arbeitssicherheit und Brandschutz. Für Unternehmen bedeutet das:

  • Kombination aus betriebsärztlicher Betreuung, Arbeitssicherheit und Brandschutz
  • Entlastung durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und strukturierte Prozesse
  • flexible Modelle – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen

Sie erhalten eine umfassende Lösung aus einer Hand und profitieren von einem erfahrenen Partner, der Sicherheit und Gesundheit nachhaltig verankert.

Mehr Gesundheitsschutz durch arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen

Die arbeitsmedizinische Betreuung stärkt die Rechtssicherheit und verbessert gleichzeitig die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Mit der DSS GmbH haben Unternehmen einen Partner an der Seite, der präventiv, praxisnah und nachhaltig für Sicherheit sorgt und durch eine professionelle arbeitsmedizinische Betreuung den langfristigen Erfolg sicherstellt.

Partnerschaft in Arbeitssicherheit
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FAQ zur arbeitsmedizinischen Betreuung

Ab wie vielen Mitarbeitenden ist arbeitsmedizinische Betreuung Pflicht?

Bereits ab dem ersten Mitarbeitenden ist eine arbeitsmedizinische Betreuung verpflichtend, da Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich sind. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Branche, Gefährdungen und Betriebsgröße.

Die betriebsärztliche Untersuchung umfasst Anamnese, körperliche Tests und Beratungsgespräche. Ziel ist es, arbeitsbedingte Risiken zu erkennen und präventive Maßnahmen zu empfehlen.

Pflichtuntersuchungen werden vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten durchgeführt. Sie beinhalten gezielte Tests und Beratungen, die Beschäftigte für ihre Arbeit gesundheitlich absichern.

Unternehmen gewinnen Rechtssicherheit und vermeiden Ausfälle der Mitarbeitenden, während Beschäftigte von besserem Gesundheitsschutz profitieren. Das stärkt die Arbeitszufriedenheit und die langfristige Bindung ans Unternehmen.

Ein Betriebsarzt muss nicht ständig im Unternehmen anwesend sein. Wichtig ist nur, dass er je nach Bedarf, Gefährdungslage und Vereinbarung regelmäßig die Betreuung sicherstellt.

Unternehmen riskieren Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten. Zudem steigt die Gefahr von Arbeitsunfällen und Erkrankungen, was langfristig hohe Kosten verursachen kann.

Die Kosten für die arbeitsmedizinische Betreuung übernimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Für Beschäftigte entstehen keine finanziellen Belastungen.

Ein Betriebsmediziner verfügt über eine Facharztausbildung für Arbeitsmedizin oder eine Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Diese Qualifikation stellt sicher, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge fachgerecht durchgeführt wird.