SiGeKo: Sicherheits- & Gesundheitsschutz auf Baustellen

Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist dafür verantwortlich, Bauprojekte unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards zu planen und umzusetzen. Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) und den Regeln RAB 30 übernimmt der SiGeKo wichtige Aufgaben in der Sicherheitskoordination auf Baustellen. Vor allem ist er bei Projekten mit mehreren Arbeitgebern unverzichtbar, um Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

SiGe-Plan: Erstellung und Pflege in der Planungs- und Ausführungsphase

Erstellung und Pflege des SiGe-Plans

🛠️ Der SiGeKo erstellt den SiGe-Plan als wichtigen Fahrplan für die gesamte Sicherheitskoordination auf Baustellen. Dieses Dokument bildet die Grundlage für eine optimale Zusammenarbeit aller Beteiligten und gewährleistet, Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren.

  • Erfassung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen
  • Definition geeigneter Schutzmaßnahmen nach Baustellenverordnung

regelmäßige Anpassung des Plans an den aktuellen Projektstand

Gefährdungsbeurteilung und Präventionskonzepte

⚠️ Bereits vor dem ersten Spatenstich übernimmt der SiGeKo die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz mit allen relevanten Risiken des Projektes. Aus den Ergebnissen entwickelt er umfassende Präventionskonzepte, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie werden auf der Baustelle praxisnah umgesetzt.

  • systematische Erfassung möglicher Gefahrenquellen
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Risikovermeidung
  • Anpassung der Konzepte an Baufortschritt und Arbeitsbedingungen

Dokumentation und Planung von Schutzmaßnahmen

📋 Eine lückenlose Dokumentation ist für Sicherheit und Nachvollziehbarkeit auf der Baustelle die Grundlage. Der SiGeKo hält alle Gefährdungen und Maßnahmen schriftlich fest. Zudem sorgt er dafür, dass Verantwortlichkeiten klar geregelt und Schutzmaßnahmen rechtzeitig vorbereitet werden.

  • vollständige Erfassung aller Risiken und Schutzmaßnahmen
  • klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten
  • strukturierte Vorbereitung der Maßnahmen vor Baubeginn

Umsetzung und fortlaufende Aktualisierung des SiGe-Plans

🔄 Sobald die Bauarbeiten beginnen, achtet der SiGeKo darauf, dass alle geplanten Schutzmaßnahmen korrekt umgesetzt werden. Er passt außerdem den SiGe-Plan kontinuierlich an, die Änderungen und neue Risiken jederzeit berücksichtigen.

  • Überwachung der Umsetzung geplanter Schutzmaßnahmen
  • laufende Anpassung des SiGe-Plans an aktuelle Bauabläufe

frühzeitige Reaktion auf neue Gefährdungen

Sicherheitsbegehungen und Koordination der Gewerke

👷 Regelmäßige Sicherheitsbegehungen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeit des SiGeKo. Er kontrolliert vor Ort, ob alle Maßnahmen eingehalten werden, und stimmt die Abläufe der beteiligten Gewerke so ab, dass parallele Arbeiten keine zusätzlichen Risiken verursachen.

  • Durchführung von Baustellenbegehungen zur Überprüfung der Sicherheitsvorgaben
  • Abstimmung und Koordination mehrerer Gewerke
  • Vermeidung zusätzlicher Gefahren durch gleichzeitige Arbeiten

Schulungen, Sicherheitsbesprechungen und Baustellentagebuch

📖 Alle Beteiligten werden vom SiGeKo aktiv eingebunden. Mit gezielten Schulungen und regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen sensibilisiert er die Beschäftigten für mögliche Gefahren. Er dokumentiert alle sicherheitsrelevanten Vorgänge im Baustellentagebuch, um volle Transparenz zu gewährleisten.

  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen für Beschäftigte
  • regelmäßige Sicherheitsbesprechungen zur Abstimmung aller Beteiligten
  • lückenlose Dokumentation im Baustellentagebuch

Diese Aufgaben zeigen: Ein SiGeKo begleitet Bauprojekte nicht nur formell. Er ist auch aktiv und praxisnah eingebunden – von der Planung bis zur Fertigstellung.

Wann ist SiGeKo nach Baustellenverordnung erforderlich?

Sobald mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, ist die Bestellung eines SiGeKo für Bauherren verpflichtend. Die SiGeKo-Baustellenverordnung schreibt diese Maßnahme vor allem bei erhöhten Gefahrenquellen wie Arbeiten in großer Höhe, im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei parallelen Gewerken vor.

Die rechtliche Grundlage für die Verpflichtung bildet die Baustellenverordnung in Verbindung mit RAB 30. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder, persönliche Haftung und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen.

Aufgaben und Pflichten des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators

Die Verantwortung eines SiGeKo erstreckt sich sowohl auf die Planungs- als auch auf die Ausführungsphase eines Bauprojekts. In beiden Phasen hat er die Aufgabe, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

Vorteile der Sicherheitskoordination auf Baustellen

Die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators erhöht die Sicherheit, lässt Vorgänge effizienter ablaufen und entlastet interne Ressourcen.

  • reduzierte Haftungsrisiken: Der SiGeKo sorgt für die Einhaltung der Baustellenverordnung und schützt Bauherren vor Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen.
  • effizientere Abläufe: Durch koordinierte Maßnahmen werden Verzögerungen vermieden und die Zusammenarbeit der Gewerke verbessert.
  • Qualitätssteigerung und Dokumentation: Alle Schritte werden transparent erfasst, wodurch es zu einer lückenlosen Nachvollziehbarkeit für Prüfungen und Behörden kommt.
  • Entlastung interner Ressourcen: Bauleiter und Architekten können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, während der SiGeKo sicherheitsrelevante Themen zuverlässig übernimmt.
  • Zusatznutzen durch DSS: Mit praxisnahen Lösungen, festen Ansprechpartnern und langjähriger Erfahrung bietet DSS einen echten Mehrwert für Projekte aller Art.

An diesen Vorteilen erkennen Sie, dass ein SiGeKo neben der gesetzlichen Pflicht ein zentraler Erfolgsfaktor für sichere, effiziente und wirtschaftlich stabile Bauprojekte ist.

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Ablauf der SiGeKo-Betreuung bei DSS

Eine strukturierte Vorgehensweise ist für den Erfolg der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nötig. Der Ablauf gestaltet sich mit DSS folgendermaßen:

  1. Erstberatung und Bedarfsanalyse: Im Rahmen eines kostenlosen Sicherheits-Check-ups klären wir die Anforderungen Ihres Projekts.
  2. Projektaufbau: Wir erstellen relevante Unterlagen und führen klare Prozesse ein.
  3. Laufende Betreuung: Kontinuierliche Begehungen, Schulungen und Dokumentation aller Maßnahmen gehören zum Aufgabengebiet.
  4. Abschluss und Nachsorge: Von uns gibt es Nachweise, Berichte und bei Bedarf eine langfristige Begleitung.

Dieser Ablauf und unsere Arbeitssicherheit-Beratung stellt sicher, dass jedes Bauprojekt rechtskonform, effizient und sicher umgesetzt wird.

Warum auf DSS als SiGeKo-Partner setzen?

Wir bringen Erfahrung, Struktur und Nachhaltigkeit in jedes Bauprojekt ein. Dadurch schaffen wir Mehrwert für Bauherren, Projektleiter und Unternehmen.

  • Erfahrung: Unsere Safety-Experten und externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über praxiserprobte Lösungen und fundiertes Fachwissen.
  • Effizienz: Wir unterstützen Projekte von der Planung bis zur Ausführung – immer schnell und strukturiert.
  • Individuelle Lösungen: Ob Neubauten, Umbauten oder Industrieprojekte – wir entwickeln passende Konzepte.
  • Flexibilität: Sie profitieren von der Regelbetreuung oder punktuellen Einsätzen wie Interimslösungen, Audits oder gezielten SiGeKo-Aufträgen.
  • Nachhaltigkeit: Mit der Verbindung von Arbeitssicherheit, Brandschutz und Sicherheitsschulungen bieten wir ein ganzheitliches Betreuungskonzept.

Damit erfüllen Sie gesetzliche Pflichten und erhalten eine umfassende Unterstützung, die die Sicherheit und Effizienz in Ihrem Bauprojekt spürbar erhöht.

Mit einem SiGeKo von DSS sicher ans Ziel

Mit einem SiGeKo von DSS läuft Ihr Bauprojekt vom ersten Moment an reibungslos, rechtskonform und effizient ab. Unsere Erfahrung und praxisnahen Lösungen schaffen eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Arbeits- und Bauprozesse. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder sprechen Sie unser Team direkt an – DSS ist Ihr Partner für nachhaltige und sichere Bauprojekte mit einem SiGeKo.

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Mit uns sind Sie stets auf der sicheren Seite – Sprechen Sie mit uns!

FAQ zu SiGeKo

Wann ist ein SiGeKo im Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?

Sobald mehrere Auftraggeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind, ist ein SiGeKo laut Baustellenverordnung erforderlich. Die Pflicht greift bereits bei mittleren Projekten. Sie umfasst auch kleinere Baustellen mit besonderen Gefahren.

Der SiGe-Plan ist ein Dokument, das alle relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beschreibt. Er enthält Angaben zu Arbeitsabläufen, Abstimmungen zwischen Gewerken und Maßnahmen zur Unfallverhütung.

Ein permanenter Aufenthalt des Sicherheitskoordinators ist nicht erforderlich. Es ist aber wichtig, dass der SiGeKo in allen Projektphasen eingebunden bleibt, Begehungen durchführt, Sicherheitsbesprechungen leitet und das Baustellentagebuch dokumentiert.

Personen mit spezieller Fachkunde, Erfahrung im Arbeitsschutz und Kenntnissen der RAB 30 dürfen diese wichtige Aufgabe übernehmen. Eine reine Bauleitung genügt nicht, da umfassende sicherheitstechnische Kenntnisse vorgeschrieben sind.

Die Kosten variieren und hängen von Projektgröße, Gefährdungspotenzial sowie Dauer ab. In der Regel umfassen sie die Erstellung des SiGe-Plans, laufende Betreuung und Dokumentation. Eine transparente Kalkulation erfolgt nach der Bedarfsanalyse.

Bauherren, die auf einen SiGeKo verzichten oder die Anforderungen der Baustellenverordnung missachten, riskieren hohe Bußgelder. Im Falle schwerer Unfälle drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen.

Das ist nur möglich, wenn die betreffende Person über die notwendige Fachkunde und Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz verfügt. In der Praxis ist es sinnvoll, einen spezialisierten SiGeKo einzusetzen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.