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Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 – Das Wichtigste im Überblick

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Das Wichtigste im Überblick

Zum 01.04.2025 setzt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft – weitere Unfallversicherungsträger folgen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit möchte ich betonen: Die überarbeitete Vorschrift bringt mehr Rechtssicherheit, höhere Qualität der Betreuung und stärkt digitale Formate – bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzniveaus.

Was ist die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 ist die gesetzliche Grundlage zur Bestellung und Einbindung von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Unternehmen. Sie konkretisiert die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und ist verbindlich umzusetzen.

Ziel: Systematische Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – angepasst an Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage.

Was ändert sich ab April 2025?

Die neue Vorschrift wurde an den Stand der Technik und die betrieblichen Realitäten angepasst. Die wesentlichen Änderungen:

  • Digitale Betreuung wird zugelassen: Beratung kann nun auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen – sofern vorher eine Betriebsbegehung erfolgt ist. Das erhöht die Flexibilität, ohne die Qualität zu gefährden.

  • Erweiterte Qualifikationsprofile: Auch Fachkräfte aus Biologie, Arbeitspsychologie oder Ergonomie können sich künftig zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren. Das ermöglicht eine passgenauere Auswahl – z. B. für psychosoziale Belastungen oder ergonomische Themen.

  • Erweiterung für kleine Unternehmen: Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten dürfen sich nach Schulung durch das Kompetenzzentrum sicherheitstechnisch betreuen lassen (zuvor: bis 10 Beschäftigte).

  • Fortbildungsnachweise verpflichtend: Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt*innen müssen regelmäßig absolvierte Weiterbildungen nachweisen. Unternehmen erhalten so ein weiteres Qualitätskriterium.

  • Überarbeitete Zuordnung zu Betreuungsgruppen: Die Einstufung erfolgt jetzt übersichtlicher und transparenter nach Gefährdungslage und Branche.

  • Praxisnahe Auslegung: Die neue DGUV-Regel 100-002 erläutert zentrale Begriffe und enthält Umsetzungsbeispiele – ideal für Unternehmen ohne eigene HSE-Abteilung.

5 Schritte zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen

  1. Prüfen Sie die Zuständigkeit Ihres UV-Trägers – der Rollout erfolgt stufenweise.

  2. Planen Sie eine Erstbegehung, wenn digitale Betreuung erfolgen soll.

  3. Überprüfen Sie Ihr aktuelles Betreuungsmodell (Regelbetreuung, alternative Betreuung, Kompetenzzentrum).

  4. Nutzen Sie die neuen Qualifikationswege, um Ihre HSE-Beratung branchenspezifisch zu stärken.

  5. Fordern Sie Jahresberichte ein, die Fortbildungen und Leistungsumfang belegen – für mehr Transparenz und Steuerungssicherheit.

DSS Engineering – Ihr perfekter Partner für den Quentic-Systemrollout

Als Ingenieurbüro mit Fokus auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz begleiten wir Unternehmen jeder Branche bei der Einführung und Umsetzung der neuen DGUV Vorschrift 2 – rechtssicher, effizient und praxisnah:

  • Durchführung von Erstbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen

  • Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte mit branchenspezifischem Know-how

  • Unterstützung beim Aufbau digital gestützter Betreuungskonzepte

  • Erstellung regelkonformer Jahresberichte mit Fortbildungsnachweis

  • Schulung von Führungskräften zum neuen Stand der Vorschrift

Die neue DGUV Vorschrift 2 bietet Chancen – wir helfen Ihnen, sie zu nutzen.
👉 Mehr dazu auf unserer Seite oder telefonisch im direkten Gespräch.