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Das Wichtigste im Überblick
Zum 01.04.2025 setzt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft – weitere Unfallversicherungsträger folgen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit möchte ich betonen: Die überarbeitete Vorschrift bringt mehr Rechtssicherheit, höhere Qualität der Betreuung und stärkt digitale Formate – bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzniveaus.
Was ist die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 ist die gesetzliche Grundlage zur Bestellung und Einbindung von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Unternehmen. Sie konkretisiert die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und ist verbindlich umzusetzen.
Ziel: Systematische Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – angepasst an Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage.
Was ändert sich ab April 2025?
Die neue Vorschrift wurde an den Stand der Technik und die betrieblichen Realitäten angepasst. Die wesentlichen Änderungen:
Digitale Betreuung wird zugelassen: Beratung kann nun auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen – sofern vorher eine Betriebsbegehung erfolgt ist. Das erhöht die Flexibilität, ohne die Qualität zu gefährden.
Erweiterte Qualifikationsprofile: Auch Fachkräfte aus Biologie, Arbeitspsychologie oder Ergonomie können sich künftig zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren. Das ermöglicht eine passgenauere Auswahl – z. B. für psychosoziale Belastungen oder ergonomische Themen.
Erweiterung für kleine Unternehmen: Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten dürfen sich nach Schulung durch das Kompetenzzentrum sicherheitstechnisch betreuen lassen (zuvor: bis 10 Beschäftigte).
Fortbildungsnachweise verpflichtend: Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt*innen müssen regelmäßig absolvierte Weiterbildungen nachweisen. Unternehmen erhalten so ein weiteres Qualitätskriterium.
Überarbeitete Zuordnung zu Betreuungsgruppen: Die Einstufung erfolgt jetzt übersichtlicher und transparenter nach Gefährdungslage und Branche.
Praxisnahe Auslegung: Die neue DGUV-Regel 100-002 erläutert zentrale Begriffe und enthält Umsetzungsbeispiele – ideal für Unternehmen ohne eigene HSE-Abteilung.
5 Schritte zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen
Prüfen Sie die Zuständigkeit Ihres UV-Trägers – der Rollout erfolgt stufenweise.
Planen Sie eine Erstbegehung, wenn digitale Betreuung erfolgen soll.
Überprüfen Sie Ihr aktuelles Betreuungsmodell (Regelbetreuung, alternative Betreuung, Kompetenzzentrum).
Nutzen Sie die neuen Qualifikationswege, um Ihre HSE-Beratung branchenspezifisch zu stärken.
Fordern Sie Jahresberichte ein, die Fortbildungen und Leistungsumfang belegen – für mehr Transparenz und Steuerungssicherheit.
DSS Engineering – Ihr perfekter Partner für den Quentic-Systemrollout
Als Ingenieurbüro mit Fokus auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz begleiten wir Unternehmen jeder Branche bei der Einführung und Umsetzung der neuen DGUV Vorschrift 2 – rechtssicher, effizient und praxisnah:
Durchführung von Erstbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen
Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte mit branchenspezifischem Know-how
Unterstützung beim Aufbau digital gestützter Betreuungskonzepte
Erstellung regelkonformer Jahresberichte mit Fortbildungsnachweis
Schulung von Führungskräften zum neuen Stand der Vorschrift
Die neue DGUV Vorschrift 2 bietet Chancen – wir helfen Ihnen, sie zu nutzen.
👉 Mehr dazu auf unserer Seite oder telefonisch im direkten Gespräch.