Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Gesetzliche Pflichten erfüllen, Verantwortung abgeben und Sicherheit professionell organisieren
- Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Entlastung von Arbeitgebern und Führungskräften bei Arbeitsschutzpflichten
- Rechtssichere Betreuung ohne interne Ressourcenbindung
- Praxisnahe Umsetzung statt rein formaler Dokumentation
- Feste Ansprechpartner mit Branchen- und Betriebserfahrung
Unsere Referenzen
Wann Unternehmen eine externe Sifa
bestellen müssen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung aller gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz. Sie berät unabhängig, fachkundig und systematisch zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird insbesondere dann eingesetzt, wenn:
- keine interne Fachkunde vorhanden ist
- betriebliche Größe oder Struktur eine externe Lösung erfordert
- Neutralität und Fachspezialisierung gefragt sind
Die rechtliche Grundlage bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2. Arbeitgeber bleiben verantwortlich, können ihre Pflichten jedoch fachlich fundiert begleiten lassen.
- Typische Anlässe für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer Sifa
- Wachstum des Unternehmens oder organisatorische Veränderungen
- Fehlende interne Ressourcen oder Fachkenntnisse
- Auffälligkeiten bei Behörden- oder BG-Prüfungen
- Wunsch nach externer, unabhängiger Beratung
Ihre Checkliste zur Sifa-Betreuung
Unsere Checkliste zeigt, wann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich ist, welche Aufgaben sie übernimmt und wie eine rechtskonforme Betreuung im Unternehmen organisiert wird.
Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wir übernehmen die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit vollständig oder ergänzend – abgestimmt auf Betriebsgröße, Branche und Gefährdungspotenzial.
Analyse & Organisation – Arbeitsbedingungen bewerten und strukturieren
Eine fundierte Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für eine wirksame sicherheitstechnische Betreuung.
Analyse von Arbeitsplätzen & Tätigkeiten
Wir analysieren Arbeitsplätze, Tätigkeiten und betriebliche Abläufe im Hinblick auf sicherheitstechnische und organisatorische Risiken. Ziel ist es, Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und Prioritäten festzulegen.
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
Als externe Sifa begleiten wir die Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen – praxisnah, rechtskonform und verständlich für Verantwortliche.
Ingenieurleistungen und Fachgutachten
Ingenieurleistungen und Fachgutachten sorgen dafür, dass Gefährdungen frühzeitig erkannt, Schutzmaßnahmen fachlich fundiert geplant und rechtssicher umgesetzt werden.
Gefährdungsbeurteilung und Präventionskonzepte
Bereits in der Planungsphase werden alle relevanten Gefährdungen des Bauvorhabens systematisch analysiert. Auf dieser Grundlage entstehen Präventionskonzepte, die technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen sinnvoll kombinieren.
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu minimieren und spätere Störungen im Bauablauf zu vermeiden.
Dokumentation und Planung von Schutzmaßnahmen
Auf Basis der ermittelten Gefährdungen werden konkrete Schutzmaßnahmen geplant, dokumentiert und den beteiligten Gewerken eindeutig zugeordnet. Dabei wird sichergestellt, dass Maßnahmen rechtzeitig vor Arbeitsbeginn verfügbar sind und klar definiert ist, wer für deren Umsetzung verantwortlich ist.
Umsetzung & laufende Betreuung im Betrieb
Empfehlungen entfalten nur dann Wirkung, wenn sie im Betriebsalltag praktikabel umgesetzt werden.
Beratung von Arbeitgebern & Führungskräften
Wir beraten Unternehmer, Führungskräfte und Verantwortliche zu Pflichten, Verantwortlichkeiten und geeigneten Schutzmaßnahmen – abgestimmt auf den konkreten Betrieb.
Begehungen, Unterweisungen & Wirksamkeitskontrolle
Regelmäßige Betriebsbegehungen, Unterstützung bei Unterweisungen sowie die Überprüfung umgesetzter Maßnahmen stellen sicher, dass Arbeitsschutz dauerhaft wirksam bleibt.
Kontinuierliche Weiterentwicklung
Arbeitsschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.
Anpassung an Veränderungen
Bei organisatorischen Änderungen, neuen Tätigkeiten oder gesetzlichen Anpassungen aktualisieren wir Konzepte, Maßnahmen und Empfehlungen systematisch.
Unsere Leistungen richten sich an
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Betriebe ohne interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Unternehmen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet insbesondere dort Vorteile, wo Fachwissen, Zeit oder Neutralität intern nicht verfügbar sind.
Schulungen im Rahmen der Sifa-Betreuung
Im Rahmen der externen Betreuung unterstützen wir Unternehmen auch bei Unterweisungen, Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen – angepasst an Zielgruppe und Tätigkeiten.
So unterstützen wir
Unternehmen in der Praxis
Mehr Sicherheit, weniger Aufwand – deshalb lohnt sich die Zusammenarbeit mit DSS
Ganzheitliche Sicherheit:
Arbeits-, Brandschutz und digitale Lösungen aus einer Hand.
Reibungslose Abstimmung
Klare Kommunikation und rechtssichere Ergebnisse gegenüber Behörden und Versicherern.
Erfahrene Ingenieure & Fachkräfte
Planbare Budgets & nachhaltige Betreuung:
Modulare Leistungspakete, förderfähige Services und Betreuung, die über einmalige Projekte hinausgehen.
Digitale, revisionssichere Dokumentation
Wir von DSS –
Persönlich. Praxisnah. Verlässlich.
Unser Team aus Ingenieuren und Fachkräften entwickelt praxisnahe und technisch fundierte Sicherheitslösungen für Arbeits- und Brandschutz. Wir arbeiten pragmatisch, lösungsorientiert und immer mit Blick auf die Anforderungen Ihres Unternehmens, damit Sicherheit bei Ihnen nicht nur dokumentiert, sondern wirksam gelebt wird.
- Kompetenz & Verlässlichkeit
- Ingenieurwissen mit Praxisbezug
- Schnelle Reaktionszeiten
- Digitale Lösungen für effiziente Abläufe
- Partnerschaften in Industrie, Bau & Mittelstand
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen
Sie möchten Ihre Pflichten erfüllen, Risiken reduzieren und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren?
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
FAQ
Wann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?
Sobald Beschäftigte im Unternehmen tätig sind, ist eine sicherheitstechnische Betreuung gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach Branche, Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial, unabhängig davon, ob die Fachkraft intern oder extern gestellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Sifa?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt die gleichen gesetzlichen Aufgaben wie eine interne Sifa, ist jedoch nicht im Unternehmen angestellt. Sie bringt unabhängige externe Fachkompetenz, breite Praxiserfahrung aus verschiedenen Betrieben und eine objektive Sichtweise ein, ohne interne Ressourcen zu binden.
Bleibt der Arbeitgeber trotz externer Sifa verantwortlich?
Ja. Die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt immer beim Arbeitgeber. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät, unterstützt und begleitet fachlich. Sie übernimmt jedoch nicht die Unternehmerverantwortung. Gerade deshalb ist eine klare, nachvollziehbare Beratung besonders wichtig.
Wie wird der Betreuungsumfang einer externen Sifa festgelegt?
Der Betreuungsumfang richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und wird anhand von Branche, Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial ermittelt. Er setzt sich aus Grundbetreuung und ggf. betriebsspezifischer Betreuung zusammen und wird individuell auf den Betrieb abgestimmt.
Welche Vorteile bietet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine externe Sifa bietet hohe fachliche Qualität, flexible Einsatzmöglichkeiten und klare Kostentransparenz. Unternehmen profitieren von aktueller Rechtskenntnis, praxiserprobten Lösungen und festen Ansprechpartnern – ohne interne Schulungs-, Ausfall- oder Personalaufwände.
Wie schnell kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden?
In der Regel kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kurzfristig eingesetzt werden. Nach Klärung des Betreuungsumfangs und der vertraglichen Rahmenbedingungen beginnt die Betreuung zeitnah, insbesondere hilfreich bei akuten Anforderungen durch Behörden, Wachstum oder personelle Veränderungen.