Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Risiken erkennen, Pflichten erfüllen und fundierte Entscheidungen treffen
- Rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
- Systematische Erfassung von Risiken und Belastungen
- Klare Entscheidungsgrundlagen für wirksame Maßnahmen
- Entlastung von Arbeitgebern bei Dokumentation und Bewertung
- Praxisnahe Ergebnisse statt formaler Pflichtübungen
Unsere Referenzen
Wann eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, alle relevanten Gefährdungen und Belastungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist immer erforderlich, sobald Beschäftigte im Unternehmen tätig sind – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Veränderungen angepasst werden.
Rechtliche Grundlage ist insbesondere das Arbeitsschutzgesetz. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, die Durchführung kann jedoch fachkundig begleitet oder extern erstellt werden.
- Typische Anlässe für eine Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzliche Erstpflicht bei Aufnahme von Tätigkeiten
- Neue Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Arbeitsmittel
- Veränderungen von Abläufen oder Organisation
- Auffälligkeiten durch Unfälle, Beinahe-Ereignisse oder Beschwerden
- Anforderungen aus Behörden- oder BG-Prüfungen
Ihre Checkliste für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung
Unsere Checkliste zeigt, welche Schritte zur Gefährdungsbeurteilung gehören, welche Inhalte erforderlich sind und worauf bei Aktualisierung und Dokumentation zu achten ist.
Leistungen rund um die Gefährdungsbeurteilung
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen strukturiert, nachvollziehbar und rechtskonform – abgestimmt auf Tätigkeiten, Arbeitsplätze und betriebliche Besonderheiten.
Vorbereitung & Analyse der Arbeitsbedingungen
Eine saubere Vorbereitung stellt sicher, dass alle relevanten Gefährdungen vollständig erfasst werden.
Tätigkeits- und Arbeitsplatzanalyse
Wir analysieren Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Rahmenbedingungen systematisch. Dabei berücksichtigen wir physische, organisatorische und psychische Einflussfaktoren.
Strukturierung der Gefährdungen
Ermittelte Gefährdungen werden klar strukturiert, nachvollziehbar beschrieben und für die weitere Bewertung vorbereitet.
Ingenieurleistungen und Fachgutachten
Ingenieurleistungen und Fachgutachten sorgen dafür, dass Gefährdungen frühzeitig erkannt, Schutzmaßnahmen fachlich fundiert geplant und rechtssicher umgesetzt werden.
Gefährdungsbeurteilung und Präventionskonzepte
Bereits in der Planungsphase werden alle relevanten Gefährdungen des Bauvorhabens systematisch analysiert. Auf dieser Grundlage entstehen Präventionskonzepte, die technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen sinnvoll kombinieren.
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu minimieren und spätere Störungen im Bauablauf zu vermeiden.
Dokumentation und Planung von Schutzmaßnahmen
Auf Basis der ermittelten Gefährdungen werden konkrete Schutzmaßnahmen geplant, dokumentiert und den beteiligten Gewerken eindeutig zugeordnet. Dabei wird sichergestellt, dass Maßnahmen rechtzeitig vor Arbeitsbeginn verfügbar sind und klar definiert ist, wer für deren Umsetzung verantwortlich ist.
Bewertung, Maßnahmen & Dokumentation
Die Bewertung entscheidet darüber, welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind.
Risikobewertung & Maßnahmenableitung
Wir bewerten erkannte Gefährdungen nach anerkannten Kriterien und leiten geeignete Schutzmaßnahmen ab – praxisnah und umsetzbar
Rechtssichere Dokumentation
Alle Ergebnisse werden strukturiert dokumentiert und so aufbereitet, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bei Prüfungen nachvollziehbar sind.
Aktualisierung & Fortschreibung
Gefährdungsbeurteilungen müssen aktuell gehalten werden.
Anpassung an Veränderungen
Bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder organisatorischen Änderungen passen wir bestehende Gefährdungsbeurteilungen gezielt an.
Unsere Leistungen richten sich an
- Unternehmen aller Branchen und Größen
- Betriebe ohne eigene Arbeitsschutzabteilung
- Organisationen mit komplexen Tätigkeiten oder Abläufen
Unabhängig von Größe oder Branche: Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz.
Wissen rund um Gefährdungsbeurteilungen
Wir vermitteln Verantwortlichen und Führungskräften praxisnahes Wissen zur Gefährdungsbeurteilung – von gesetzlichen Anforderungen bis zur Umsetzung im Alltag.
So unterstützen wir
Unternehmen in der Praxis
Mehr Sicherheit, weniger Aufwand – deshalb lohnt sich die Zusammenarbeit mit DSS
Ganzheitliche Sicherheit:
Arbeits-, Brandschutz und digitale Lösungen aus einer Hand.
Reibungslose Abstimmung
Klare Kommunikation und rechtssichere Ergebnisse gegenüber Behörden und Versicherern.
Erfahrene Ingenieure & Fachkräfte
Planbare Budgets & nachhaltige Betreuung:
Modulare Leistungspakete, förderfähige Services und Betreuung, die über einmalige Projekte hinausgehen.
Digitale, revisionssichere Dokumentation
Wir von DSS –
Persönlich. Praxisnah. Verlässlich.
Unser Team aus Ingenieuren und Fachkräften entwickelt praxisnahe und technisch fundierte Sicherheitslösungen für Arbeits- und Brandschutz. Wir arbeiten pragmatisch, lösungsorientiert und immer mit Blick auf die Anforderungen Ihres Unternehmens, damit Sicherheit bei Ihnen nicht nur dokumentiert, sondern wirksam gelebt wird.
- Kompetenz & Verlässlichkeit
- Ingenieurwissen mit Praxisbezug
- Schnelle Reaktionszeiten
- Digitale Lösungen für effiziente Abläufe
- Partnerschaften in Industrie, Bau & Mittelstand
Gefährdungsbeurteilung beauftragen
Sie möchten Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und Risiken fundiert bewerten lassen?
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
FAQ
Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Arbeitgeber. Er ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die fachkundige Durchführung oder Erstellung kann jedoch rechtssicher an externe Spezialisten wie DSS Engineering übertragen werden.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei relevanten Veränderungen angepasst werden. Dazu zählen neue Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Prozesse oder organisatorische Änderungen. Zusätzlich ist eine turnusmäßige Wirksamkeitsprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen weiterhin geeignet sind.
Muss jede Tätigkeit im Unternehmen beurteilt werden?
Ja. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Tätigkeiten und Arbeitsplätze im Unternehmen abdecken. Dabei werden sowohl physische als auch organisatorische und psychische Belastungen berücksichtigt. Ziel ist eine vollständige und realistische Bewertung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
Fehlt eine Gefährdungsbeurteilung oder ist sie unvollständig, drohen behördliche Maßnahmen, Bußgelder und im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken. Zudem fehlt Unternehmen eine fundierte Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz und sichere Entscheidungen im Betriebsalltag.
Kann die Gefährdungsbeurteilung extern erstellt werden?
Ja, die externe Erstellung ist zulässig und in vielen Fällen sinnvoll. Externe Fachkräfte wie DSS Engineering bringen strukturierte Vorgehensweisen, aktuelle Rechtskenntnisse und Praxiserfahrung ein. Das entlastet Arbeitgeber und sorgt für eine nachvollziehbare, prüffähige Dokumentation.
Wie lange dauert die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?
Der zeitliche Aufwand hängt vom Umfang des Unternehmens, der Anzahl der Tätigkeiten und der Komplexität der Arbeitsprozesse ab. Kleinere Gefährdungsbeurteilungen lassen sich oft kurzfristig umsetzen, während umfangreichere Strukturen eine abgestufte Vorgehensweise erfordern. DSS Engineering sorgt dabei für einen effizienten und praxisnahen Ablauf.