Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Risiken erkennen, Pflichten erfüllen und fundierte Entscheidungen treffen

Unsere Referenzen

Wann eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, alle relevanten Gefährdungen und Belastungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist immer erforderlich, sobald Beschäftigte im Unternehmen tätig sind – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Veränderungen angepasst werden.

Rechtliche Grundlage ist insbesondere das Arbeitsschutzgesetz. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, die Durchführung kann jedoch fachkundig begleitet oder extern erstellt werden.

Element 3kategorien 1 | Gefährdungsbeurteilung

Ihre Checkliste für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung

Unsere Checkliste zeigt, welche Schritte zur Gefährdungsbeurteilung gehören, welche Inhalte erforderlich sind und worauf bei Aktualisierung und Dokumentation zu achten ist.

Leistungen rund um die Gefährdungsbeurteilung

Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen strukturiert, nachvollziehbar und rechtskonform – abgestimmt auf Tätigkeiten, Arbeitsplätze und betriebliche Besonderheiten.

Vorbereitung & Analyse der Arbeitsbedingungen

Eine saubere Vorbereitung stellt sicher, dass alle relevanten Gefährdungen vollständig erfasst werden.

Tätigkeits- und Arbeitsplatzanalyse

Wir analysieren Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Rahmenbedingungen systematisch. Dabei berücksichtigen wir physische, organisatorische und psychische Einflussfaktoren.

Strukturierung der Gefährdungen

Ermittelte Gefährdungen werden klar strukturiert, nachvollziehbar beschrieben und für die weitere Bewertung vorbereitet.

Ingenieurleistungen und Fachgutachten

Ingenieurleistungen und Fachgutachten sorgen dafür, dass Gefährdungen frühzeitig erkannt, Schutzmaßnahmen fachlich fundiert geplant und rechtssicher umgesetzt werden.

Gefährdungsbeurteilung und Präventionskonzepte

Bereits in der Planungsphase werden alle relevanten Gefährdungen des Bauvorhabens systematisch analysiert. Auf dieser Grundlage entstehen Präventionskonzepte, die technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen sinnvoll kombinieren.
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu minimieren und spätere Störungen im Bauablauf zu vermeiden.

Dokumentation und Planung von Schutzmaßnahmen

Auf Basis der ermittelten Gefährdungen werden konkrete Schutzmaßnahmen geplant, dokumentiert und den beteiligten Gewerken eindeutig zugeordnet. Dabei wird sichergestellt, dass Maßnahmen rechtzeitig vor Arbeitsbeginn verfügbar sind und klar definiert ist, wer für deren Umsetzung verantwortlich ist.

Bewertung, Maßnahmen & Dokumentation

Die Bewertung entscheidet darüber, welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind.

Risikobewertung & Maßnahmenableitung

Wir bewerten erkannte Gefährdungen nach anerkannten Kriterien und leiten geeignete Schutzmaßnahmen ab – praxisnah und umsetzbar

Rechtssichere Dokumentation

Alle Ergebnisse werden strukturiert dokumentiert und so aufbereitet, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bei Prüfungen nachvollziehbar sind.

Aktualisierung & Fortschreibung

Gefährdungsbeurteilungen müssen aktuell gehalten werden.

Anpassung an Veränderungen

Bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder organisatorischen Änderungen passen wir bestehende Gefährdungsbeurteilungen gezielt an.

Unsere Leistungen richten sich an

Unabhängig von Größe oder Branche: Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz.

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Wissen rund um Gefährdungsbeurteilungen

Wir vermitteln Verantwortlichen und Führungskräften praxisnahes Wissen zur Gefährdungsbeurteilung – von gesetzlichen Anforderungen bis zur Umsetzung im Alltag.

So unterstützen wir
Unternehmen in der Praxis

Unsere Projekte zeigen, wie ein rechtskonformer Arbeitsschutz mit klaren Prozessen und zuverlässiger Betreuung gelingt.
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Mehr Sicherheit, weniger Aufwand – deshalb lohnt sich die Zusammenarbeit mit DSS

Wir entlastet Sie in allen Fragen des Arbeits- und Brandschutzes. Dafür schaffen wir klare Strukturen, reduzieren Ihren Aufwand und sorgen mit moderner, auditfähiger Dokumentation für rechtskonforme Ergebnisse, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ganzheitliche Sicherheit:

Arbeits-, Brandschutz und digitale Lösungen aus einer Hand.

Reibungslose Abstimmung

Klare Kommunikation und rechtssichere Ergebnisse gegenüber Behörden und Versicherern.

Erfahrene Ingenieure & Fachkräfte

Praxisnahe Lösungen für Industrie, Bau und Mittelstand.

Planbare Budgets & nachhaltige Betreuung:

Modulare Leistungspakete, förderfähige Services und Betreuung, die über einmalige Projekte hinausgehen.

Digitale, revisionssichere Dokumentation

Transparenz und echte Entlastung im Alltag.

Wir von DSS –
Persönlich. Praxisnah. Verlässlich.

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Unser Team aus Ingenieuren und Fachkräften entwickelt praxisnahe und technisch fundierte Sicherheitslösungen für Arbeits- und Brandschutz. Wir arbeiten pragmatisch, lösungsorientiert und immer mit Blick auf die Anforderungen Ihres Unternehmens, damit Sicherheit bei Ihnen nicht nur dokumentiert, sondern wirksam gelebt wird.

Gefährdungsbeurteilung beauftragen

Sie möchten Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und Risiken fundiert bewerten lassen?
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

FAQ

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Arbeitgeber. Er ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die fachkundige Durchführung oder Erstellung kann jedoch rechtssicher an externe Spezialisten wie DSS Engineering übertragen werden.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei relevanten Veränderungen angepasst werden. Dazu zählen neue Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Prozesse oder organisatorische Änderungen. Zusätzlich ist eine turnusmäßige Wirksamkeitsprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen weiterhin geeignet sind.

Muss jede Tätigkeit im Unternehmen beurteilt werden?

Ja. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Tätigkeiten und Arbeitsplätze im Unternehmen abdecken. Dabei werden sowohl physische als auch organisatorische und psychische Belastungen berücksichtigt. Ziel ist eine vollständige und realistische Bewertung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen.

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Fehlt eine Gefährdungsbeurteilung oder ist sie unvollständig, drohen behördliche Maßnahmen, Bußgelder und im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken. Zudem fehlt Unternehmen eine fundierte Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz und sichere Entscheidungen im Betriebsalltag.

Kann die Gefährdungsbeurteilung extern erstellt werden?

Ja, die externe Erstellung ist zulässig und in vielen Fällen sinnvoll. Externe Fachkräfte wie DSS Engineering bringen strukturierte Vorgehensweisen, aktuelle Rechtskenntnisse und Praxiserfahrung ein. Das entlastet Arbeitgeber und sorgt für eine nachvollziehbare, prüffähige Dokumentation.

Wie lange dauert die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?

Der zeitliche Aufwand hängt vom Umfang des Unternehmens, der Anzahl der Tätigkeiten und der Komplexität der Arbeitsprozesse ab. Kleinere Gefährdungsbeurteilungen lassen sich oft kurzfristig umsetzen, während umfangreichere Strukturen eine abgestufte Vorgehensweise erfordern. DSS Engineering sorgt dabei für einen effizienten und praxisnahen Ablauf.