Sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen
Gesetzeskonforme Betreuung sicherstellen, Risiken steuern und Verantwortung professionell absichern
- Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Klare Struktur für alle Pflichten im Arbeitsschutz
- Fachliche Begleitung ohne Aufbau interner Kapazitäten
- Transparente Betreuungskonzepte abgestimmt auf Branche und Betriebsgröße
- Verlässliche Unterstützung bei Prüfungen, Audits und Behördenkontakten
Unsere Referenzen
Wann Unternehmen sicherheitstechnisch betreut werden müssen
Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie stellt sicher, dass Arbeitgeber fachkundig bei der Planung, Organisation und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten unterstützt werden.
Die Betreuung ist erforderlich, sobald Beschäftigte im Unternehmen tätig sind. Umfang und Ausgestaltung richten sich nach Unternehmensgröße, Branche und Gefährdungspotenzial. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2.
Ziel der sicherheitstechnischen Betreuung ist es, Risiken systematisch zu steuern, Verantwortlichkeiten zu klären und Arbeitsschutz dauerhaft wirksam zu organisieren.
- Typische Anlässe für sicherheitstechnische Betreuung
- Gesetzliche Verpflichtung zur sicherheitstechnischen Betreuung
- Neugründung oder Wachstum des Unternehmens
- Veränderungen von Tätigkeiten, Prozessen oder Organisation
- Erhöhte Anforderungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften
- Wunsch nach klarer Struktur und fachlicher Absicherung
Ihre Checkliste für eine rechtskonforme Betreuung
Unsere Checkliste zeigt, welche Elemente zur sicherheitstechnischen Betreuung gehören, wie der Betreuungsumfang bestimmt wird und worauf Unternehmen bei der Organisation achten sollten.
Leistungen der sicherheitstechnischen Betreuung
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung vollständig oder modular – abgestimmt auf gesetzliche Vorgaben, betriebliche Anforderungen und individuelle Rahmenbedingungen.
Struktur & Grundlagen der Betreuung festlegen
Eine klare Planung schafft Transparenz über Pflichten, Zuständigkeiten und erforderliche Maßnahmen.
Festlegung des Betreuungsmodells
Wir unterstützen bei der Auswahl und Umsetzung des passenden Betreuungsmodells gemäß DGUV Vorschrift 2 – Regelbetreuung oder alternative Betreuung – und stimmen dieses auf die betriebliche Situation ab.
Bestandsaufnahme & Priorisierung
Im Rahmen einer strukturierten Bestandsaufnahme identifizieren wir Handlungsfelder, bewerten bestehende Maßnahmen und priorisieren Aufgaben für eine wirksame Betreuung.
Ingenieurleistungen und Fachgutachten
Ingenieurleistungen und Fachgutachten sorgen dafür, dass Gefährdungen frühzeitig erkannt, Schutzmaßnahmen fachlich fundiert geplant und rechtssicher umgesetzt werden.
Gefährdungsbeurteilung und Präventionskonzepte
Bereits in der Planungsphase werden alle relevanten Gefährdungen des Bauvorhabens systematisch analysiert. Auf dieser Grundlage entstehen Präventionskonzepte, die technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen sinnvoll kombinieren.
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu minimieren und spätere Störungen im Bauablauf zu vermeiden.
Dokumentation und Planung von Schutzmaßnahmen
Auf Basis der ermittelten Gefährdungen werden konkrete Schutzmaßnahmen geplant, dokumentiert und den beteiligten Gewerken eindeutig zugeordnet. Dabei wird sichergestellt, dass Maßnahmen rechtzeitig vor Arbeitsbeginn verfügbar sind und klar definiert ist, wer für deren Umsetzung verantwortlich ist.
Laufende Betreuung & fachliche Begleitung
Sicherheitstechnische Betreuung entfaltet ihren Nutzen durch kontinuierliche Begleitung im Betriebsalltag.
Beratung & Unterstützung im Betrieb
Wir beraten Arbeitgeber und Führungskräfte zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen, unterstützen bei der Umsetzung von Maßnahmen und stehen als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Begehungen, Dokumentation & Wirksamkeitsprüfung
Regelmäßige Betriebsbegehungen, strukturierte Dokumentation und die Bewertung der Wirksamkeit sorgen dafür, dass die Betreuung nachvollziehbar, aktuell und prüffähig bleibt.
Anpassung & Weiterentwicklung
Betriebe verändern sich – die sicherheitstechnische Betreuung muss Schritt halten.
Anpassung an Veränderungen
Bei neuen Tätigkeiten, organisatorischen Änderungen oder rechtlichen Neuerungen passen wir Umfang und Inhalte der Betreuung gezielt an.
Unsere Leistungen richten sich an
- Unternehmen jeder Größe und Branche
- Betriebe mit gesetzlicher Betreuungspflicht
- Organisationen ohne eigene sicherheitstechnische Expertise
Unabhängig von Branche oder Betriebsgröße: Sicherheitstechnische Betreuung ist die Grundlage für einen funktionierenden und rechtssicheren Arbeitsschutz.
Schulungen im Rahmen der Betreuung
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen wir auch bei Unterweisungen, Informationsveranstaltungen und der Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitenden.
So unterstützen wir
Unternehmen in der Praxis
Mehr Sicherheit, weniger Aufwand – deshalb lohnt sich die Zusammenarbeit mit DSS
Ganzheitliche Sicherheit:
Arbeits-, Brandschutz und digitale Lösungen aus einer Hand.
Reibungslose Abstimmung
Klare Kommunikation und rechtssichere Ergebnisse gegenüber Behörden und Versicherern.
Erfahrene Ingenieure & Fachkräfte
Planbare Budgets & nachhaltige Betreuung:
Modulare Leistungspakete, förderfähige Services und Betreuung, die über einmalige Projekte hinausgehen.
Digitale, revisionssichere Dokumentation
Wir von DSS –
Persönlich. Praxisnah. Verlässlich.
Unser Team aus Ingenieuren und Fachkräften entwickelt praxisnahe und technisch fundierte Sicherheitslösungen für Arbeits- und Brandschutz. Wir arbeiten pragmatisch, lösungsorientiert und immer mit Blick auf die Anforderungen Ihres Unternehmens, damit Sicherheit bei Ihnen nicht nur dokumentiert, sondern wirksam gelebt wird.
- Kompetenz & Verlässlichkeit
- Ingenieurwissen mit Praxisbezug
- Schnelle Reaktionszeiten
- Digitale Lösungen für effiziente Abläufe
- Partnerschaften in Industrie, Bau & Mittelstand
Sicherheitstechnische Betreuung anfragen
Sie möchten Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und den Arbeitsschutz professionell organisieren?
Wir unterstützen Sie mit einer passgenauen sicherheitstechnischen Betreuung.
FAQ
Ist sicherheitstechnische Betreuung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Unternehmen mit Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2. Ziel ist es, Arbeitgeber fachkundig bei der Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterstützen.
Wie wird der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung festgelegt?
Der Betreuungsumfang richtet sich nach Branche, Betriebsgröße und dem individuellen Gefährdungspotenzial des Unternehmens. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet dabei zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Auf dieser Basis wird ein passgenaues Betreuungskonzept entwickelt.
Wer erbringt die sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen?
Die sicherheitstechnische Betreuung wird durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) erbracht. Diese können entweder intern im Unternehmen tätig sein oder extern beauftragt werden. Entscheidend ist, dass die fachliche Qualifikation und die gesetzlich geforderte Betreuung sichergestellt sind.
Kann die sicherheitstechnische Betreuung extern erfolgen?
Ja. Eine externe sicherheitstechnische Betreuung ist ausdrücklich zulässig und in vielen Fällen sinnvoll. Externe Fachkräfte bringen aktuelle Rechtskenntnisse, breite Praxiserfahrung, eine objektive Sichtweise ein, ohne dass interne personelle Ressourcen aufgebaut werden müssen.
Welche Vorteile bietet eine strukturierte sicherheitstechnische Betreuung?
Eine strukturierte Betreuung sorgt für Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten und transparente Prozesse im Arbeitsschutz. Sie erleichtert den Umgang mit Prüfungen, Audits und Behörden und reduziert gleichzeitig Haftungs- und Organisationsrisiken für Arbeitgeber und Führungskräfte.
Wie schnell kann eine sicherheitstechnische Betreuung starten?
In der Regel kann die sicherheitstechnische Betreuung kurzfristig beginnen. Nach Klärung des Betreuungsmodells, des Umfangs und der betrieblichen Rahmenbedingungen erfolgt der Einstieg zeitnah. Dies ist besonders hilfreich bei Neugründungen, Wachstum oder erhöhten Anforderungen durch Behörden.