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Das Wichtigste im Überblick
- Verkauf und Lagerung von Feuerwerkskörpern unterliegen strengen gesetzlichen Bestimmungen.
- Händler müssen den Verkauf mindestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde melden.
- Mitarbeitende sollten vor dem Verkauf unterwiesen werden, um die gesetzlichen Vorgaben sicher umzusetzen.
- Die DSS GmbH unterstützt Sie mit professionellen Schulungen und Beratungen rund um Arbeitssicherheit.
Feuerwerk und Sicherheit: Ein Überblick für Händler
Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und mit ihm die steigende Nachfrage nach Feuerwerkskörpern. Für Händler bietet sich hier ein lukratives Zusatzgeschäft. Doch die Lagerung und der Verkauf unterliegen strengen Regeln. Um Risiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sind sorgfältige Planung und Schulung essenziell.
Laut dem Verband der Pyrotechnischen Industrie erzielte der Feuerwerksverkauf in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Umsätze von 180 Millionen Euro. Dennoch darf der Verkauf nur an wenigen Tagen im Jahr erfolgen, was strikte Vorbereitung und Einhaltung der Vorschriften erfordert.
In 5 Schritten zu sicherem Verkauf und Lagerung
- Behördliche Anmeldung:
Melden Sie den Verkauf mindestens zwei Wochen vorher bei der zuständigen Behörde an. Geben Sie dabei den Standort, die verantwortliche Person und die Verkaufsleitung an. - Unterweisung der Mitarbeitenden:
Nutzen Sie Tools wie das BGHW-Lernmodul „Feuerwerkskörper“, um Ihr Team umfassend zu schulen. Themen umfassen Alterskontrollen, Sicherheitsvorschriften und Unfallprävention. - Sichere Lagerung:
– Verwenden Sie dafür vorgesehene Lagerräume, die brandsicher und vor Diebstahl geschützt sind.
– Maximale Lagermengen beachten (z. B. 70 kg Nettoexplosivstoffmasse pro Verkaufsraum).
– Kein Rauchen oder offenes Feuer in der Nähe der Produkte. - Verkauf unter Aufsicht:
– Pyrotechnische Artikel dürfen nicht in Selbstbedienung angeboten werden.
– Verkaufsräume müssen geschlossen sein, der Verkauf an offenen Ständen ist untersagt. - Rücknahme von Restbeständen:
Verpacken Sie übrig gebliebene Feuerwerkskörper wieder in die Originalverpackung und verschließen Sie diese sicher, um die Detonation im Brandfall zu verzögern.
Gesetzliche Anforderungen im Detail
Verkaufsräume:
- Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 dürfen nur in geschlossenen Verkaufsräumen angeboten werden.
- Keine Lagerung in der Nähe von Druckgaspackungen oder brennbaren Stoffen.
- Mindestens eine verantwortliche, über 18 Jahre alte Person muss schriftlich bestellt werden.
- Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht, idealerweise jährlich.
- Mitarbeitende müssen über die Unfallgefahren und Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt sein.
- Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ausschließlich an Personen über 18 Jahren verkauft werden.
Ihre Sicherheit – Unsere Dienstleistung
Die DSS GmbH unterstützt Händler mit:
Kontaktieren Sie uns jetzt, um die Sicherheit Ihrer Verkaufsstelle zu gewährleisten und Ihre Mitarbeitenden optimal vorzubereiten.
- Schulungen: Praxisorientierte Unterweisungen zu Sicherheitsvorschriften und Unfallvermeidung.
- Beratung: Individuelle Lösungen für Lagerung, Verkauf und Mitarbeiterschulungen.
- Compliance-Check: Überprüfung Ihrer Verkaufsstellen auf Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
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